TEILNEHMER DER BV-BMS

Ein Mitglied der BÜRGERVERSAMMLUNG VON BMS kann jeder werden, der daran Interesse äußert. Wir betonen die Einhaltung der grundlegenden menschlichen Regeln der anständigen Verhaltens- und Ausdrucksweise sowie die der sinnvollen Kommunikation.

1. Gäste

Die öffentlichen Webseiten www.obcanskysnem.cz werden allen zugänglich, die  das entsprechende Link eingeben. Ein solcher Teilnehmer wird zu unserem Gast.Jeder Gast kann E-Mail-Fragen an die Adresse info@obcanskysnem.cz schicken. Jeder kann seine Zustimmung mit den Pfeilern der BV-BMS äußern, und hiermit unsere Arbeit moralisch unterstützen, ohne aus irgendwelchen Gründen an der weiteren Arbeit an den Projekten der BV-BMS teilzunehmen. Es heißt also, dass man auch weiterhin in der Rolle des Gastes bleibt, und es hängt nur von ihm ab, ob man die veröffentlichten Dokumente durchgehend verfolgen wird. Sollte man in Zukunft Interesse haben, kann man seine Stellung in der BV-BMS jederzeit ändern.

2. Gönner

Wer an näherer Zusammenarbeit interessiert ist, kann persönliche Zutrittscodes (Name und Paßwort) in den nichtöffentlichen Teil der Webseiten der BV-BMS anfordern und so zum Gönner werden. Die unentbehrliche Bedingung dafür ist die Zustimmung mit den Pfeilern der BV-BMS, die man hier äußern kann. Die Registration ist erst dann sinnvoll, wenn der Teilnehmer sofort oder in der nahen Zukunft aktive Mitarbeit beabsichtigt. Es wird also vorausgesetzt, dass er zum Löser wird (siehe unten), auch wenn es durch das System nicht kontrolliert wird und es keine Limits gibt, bis wann der Gönner zum Löser werden muss.

3. Löser

Auf den nichtöffentlichen, den Gönnern zugänglichen Webseiten steht eine Liste aller Projekte, die zur Zeit gelöst werden. Der Gönner kann davon ein beliebiges Projekt wählen und sich an seiner Lösung aktiv beteiligen. So wird er zum Löser. Es wird vorausgesetzt, dass der Löser aktuell nur an der Lösung einer Aufgabe aktiv arbeiten wird, jedoch kann er die zu lösende Aufgabe jederzeit wechseln, auch in dem Fall, dass die aktuell zu lösende Aufgabe noch nicht fertiggelöst wurde.

4. Mitglieder

Nach dem Ablauf der 1-monatigen Frist hat der Löser das Recht, die Mitgliedschaft in der BV-BMS zu beantragen, in der Regel mittels der Werkstatt, in der er an der Lösung der Projektaufgaben teilnahm. Dazu muss er die Haftung eines von den bestehenden Mitgliedern der Bürgerversammlung und die Bewilligung der Mitglieder der Werkstatt gewinnen, die er eingeht. Mit der Mitgliedschaft untrennbar verbunden sind die Versammlungsrechte, die das Mitglied zur Teilnahme an den Wahlen und an einmaligen Entscheidungen berechtigen, die im Namen der Werkstatt, des Kreises sowie der ganzen BV-BMS getroffen werden. Zugleich hat man das Recht, in die gewählten Funktionen in der BV-BMS zu kandidieren und gewählt zu werden. Alle Mitglieder bilden zusammen das Versammlungsplenum, das Organ mit den höchsten Entscheidungskompetenzen.

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